Ja, vorausgesetzt die Türe zum Stiegenhaus oder zur Wohnhausanlage wurde nicht aktiv versperrt. Im Normalfall können wir Wohnhausanlagen, Stiegenhäuser oder Kleingartenanlagen genauso wie Dienste zur Postzustellung oder Reinigungsdienste betreten.
Hast du dazu Fragen oder möchtest du uns Besonderheiten zur Zustellung oder zum Betreten deiner Wohnanlage erklären, dann kontaktiere am besten unser Serviceteam.